Beitragsordnung & Spielberechtigungen

                                                                   gültig ab: 01.01.2026

 

 

Mitgliedsbeitrag im Jugendförderverein:

für natürliche Personen / einzelne Elternteile:                                 € 75,- pro Jahr*

für juristische Personen / gemeinsame Elternmitgliedschaft:       € 150,- pro Jahr*

 

Die Mitgliedschaft im Jugendförderverein ist grundsätzlich freiwillig, d.h. jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden und unsere Jugend mit dem jährlichen Beitrag unterstützen. 

 

Nur falls ein oder mehrere Kinder im Jugendtrainung teilnehmen wollen, so ist die Mitgliedschaft eines Elternteils oder beider Eltern obligatorisch. 

 

Trainingsbeitrag für Jugendtraining: 

 

pro Kind (bis 18 Jahre)                                                                           € 285,- pro Jahr* / **

 

Für Kinder/Jugendliche, die nach dem 01.07. eines Jahres mit dem Training beginnen wird eine Trainingsgebühr in Höhe von 142,50 EUR fällig. Für die Mitgliedschaft erfolgt keine zeitanteilige Anpassung. 

Mitgliedsbeiträge und Trainingsgebühren werden jährlich ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Eine gesonderte Rechnung erfolgt nicht. 


Spenden 
Geldspenden an den Jugendförderverein im Golf-Club Clostermanns Hof e.V. sind uns immer willkommen:

 


 

* Mitgliedschaft im Jugendförderverein sowie das Jugendtraining können mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende gekündigt werden. 

 

Bei Rückfragen:
 

Trainer

Lucas Kuhl

Telefon +49 177 4645445

E-Mail: info@lucaskuhl.de

 

Jugendwart

Lars Gundlach

Telefon: +49 151 41841612

E-Mail: jugend@golfclubclostermannshof.de

Spielführer:

Heinz Altengarten

Telefon: +49 175 4140258

E-Mail: jugend@golfclubclostermannshof.de

Beitragsordnung

                                                                   gültig ab: 01.01.2026

 

                                                                                      WICHTIG:

** Die Trainingsgebühr zum Jugendtraining berechtigt nur zur Nutzung der Driving-Range und / oder des Kurzplatzes zu den angegebenen Trainingszeiten sowie 15min davor und danach. 

Zur Nutzung der restlichen Anlage und auch des 18-Loch Platzes außerhalb der Trainingszeit ist eine separate Kinder- bzw. Jugendmitgliedschaft im Golfclub Clostermanns Hof notwendig.

 

Diese wird auch b.a.w. separat vom Golfclub in Rechnung gestellt. 

 

Die Beiträge sind hier wie folgt: 

 

Einschreibentgelt:                                                                          entfällt
 

Clubbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:                   € 90,- p.a.
 

Spielberechtigungen Kind bis einschl. 12 Jahre:                      € 59,- p.a.

Spielberechtigungen Schüler / Jugend ab 13 Jahre:                € 200,- p.a.

Weitere Details und Informationen sind hier zu finden:

https://www.golfclubclostermannshof.de/anlage/mitgliedschaftsformen


Erst mit erfolgreicher Absolvierung des Kindergolfabzeichens in Silber dürfen die Kinder mit einem erwachsenen Golfspielenden auf den 18-Loch Platz. Mit Absolvierung des Gold-Abzeichens können die Kinder selbstständig auf den 18-Loch Platz gehen.
 


Bei Rückfragen:
 

Trainer

Lucas Kuhl

Telefon +49 177 4645445

E-Mail: info@lucaskuhl.de

 

Jugendwart

Lars Gundlach

Telefon: +49 151 41841612

E-Mail: jugend@golfclubclostermannshof.de

Spielführer:

Heinz Altengarten

Telefon: +49 175 4140258

E-Mail: jugend@golfclubclostermannshof.de

Spielberechtigungen

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